Kundenerstinformation
Kundeninformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsordnung (VersVermV) über die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung:
Meyer Prevention
Inhaber: Hans-Joachim Meyer
Eiderbrook 63
24113 Kiel-Hammer
gemeldet bei der
Industrie und Handelskammer (IHK) zu Kiel
Berg Straße 2
24103 Kiel
als
Registernummer: D-IZP9-OP68I-87
gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0-180-600 585-0
(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Es wird eine Beratung angeboten. Der Makler erhält eine Courtage im Zusammen-hang mit der Vermittlung vom Versicherungsunternehmen, welche in den Versicherungsprämien enthalten ist. In geeigneten Fällen vermittelt der Makler auf Honorarbasis. Das Honorar ist direkt vom Kunden zu zahlen. Darüber hinaus erhält der Makler (keine) Zuwendungen. Der Makler besitzt keine unmittelbaren oder mittelbare Stimmrechte von über 10 % an Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens.
Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Beschwerdemanagement
Ihre Zufriedenheit hat für uns höchste Priorität. Falls Sie dennoch einmal nicht mit unserer Tätigkeit zufrieden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen.
Die Beschwerde kann schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden. Sie können dazu die im Impressum unserer Internetseite angegebenen Adress- und Kontaktdaten verwenden.
Erhalten wir von Ihnen eine Beschwerde, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung sowie die ungefähre Bearbeitungszeit. Sollten wir feststellen, dass Ihre Beschwerde einen Gegenstand betrifft, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierrüber und teilen Ihnen, soweit uns dies möglich ist, die zuständige Stelle mit.
Wir werden Ihre Beschwerde umfassend prüfen und uns bemühen, diese schnellstmöglich zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich.
Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiterverfolgen können.